Das Weltkulturerbe
The World-Cultural-Heritage
Regelung
Ursula Kaiserin
An die
Apotheken und Arztpraxen
Verteiler an die Bevölkerung
Please let this document be translated in many languages and be handed over to the right people. The free English translation you may find here!
Lübeck, Thursday, November 28, 2002
Regelung
Meine lieben Mitmenschen!
Nun werden auch Sie informiert sein von der Existenz Ihrer Kaiserin, die Ihnen hiermit eine ganz klare Regelung unterbreitet.
Diese Regelung handelt hauptsächlich von dem ungeborenen Leben, welche Ihnen schriftlich in Form von Informationsmaterial* über die Apotheken und Arztpraxen abgegeben werden sollte.
Gestern wurde über TV eine Operation eines Neugeborenen eingeblendet, welches eine ganz schwere Kopfverformung aufzeigte.
Es war ganz furchtbar anzusehen, wie eine schöne junge Mutter am Kinderbettchen auf ihre Tochter schaute, die sicherlich als ein besonders hübsches Kind gedacht war und während der Schwangerschaft in der Entwicklung u. a. auch stehen geblieben sein musste.
Wer hat solch ein großes Unglück zu verantworten, wer hat so etwas gewollt?
Ihrer Kaiserin ist klar, dass es für eine Frau fast nichts Schlimmeres geben kann, als ein entstelltes Kind zur Welt zu bringen; diese Momente, die in einer Frau ablaufen, sind unbeschreiblich beängstigend.
Es kommen Fragen auf und es wird eine Antwort benötigt, die wahr sein muss und keine billige Ausrede für eine Frau und Mutter sein darf, die sich auf das Leben eingelassen und verlassen hat.
Ihre Kaiserin verfügt über vielerlei ungewöhnliches Wissen, welches jedoch nicht für jedermann zugänglich gemacht werden darf, sondern nur bestimmte Zielgruppen informiert sein dürfen; einige Gynäkologen und Geburtshelfer werden in dieses Wissen einbezogen werden, andere werden ihre Praxis schließen müssen.
Der Gynäkologe bleibt der Gesprächspartner für Frauen, die an einer „Kinderlosigkeit“ leiden, um diesem Leiden ein Ende zu bereiten.
Eine künstliche Befruchtung oder ähnliche unnatürliche Befruchtungen sind untersagt und werden geahndet werden.
Es gibt nur eine einzige Lösung und das ist die Adoption eines Neugeborenen, welches gerade das Licht der Welt erblickt hat.
Auf der einen Seite panscht die Menschheit im Erbgut herum, auf der anderen werden täglich Tausende von Leben abgetrieben und damit ist unverzüglich aufzuhören; unverzüglich ist Schluss mit dem Spiel „Leben oder Tod“ und auch mit dem Spielen in ungewissen Sphären.
Mütter, die eine schwangere Tochter im Alter von 12, 13, 14, 15 und 16 Jahren haben, werden mit dem Kind einen Gynäkologen aufsuchen und er wird mit der verantwortlichen Mutter* ein ernstes Gespräch zu führen haben.
Das schwangere Kind hat durch die Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern nun sein Leben zu riskieren, weil das ungeborene Leben in jeder Situation ein übergeordnetes** Recht auf Leben und somit Vorrang hat; hinsichtlich dieses Faktums darf kein Widerspruch und keine Diskussion aufkommen.
Sie werden nun die Kinder aufklären darüber, dass mit dem Geschlechtsverkehr auch das eigene Leben bedroht sein kann und es kein Pardon geben wird und geben kann, sodass Kinder vor dem Sextourismus und einer Vergewaltigung ganz besonders geschützt und gesichert sein müssen; das gilt auch für so manch ein Kind in einem erkrankten Familienleben.
Als Frau und Mutter als auch durch eine verantwortungsvolle Lehrkraft werden Sie Ihre und andere Kinder auf diese Regel aufmerksam machen müssen.
Machen Sie bitte die Eltern auf die Regeln aufmerksam, besonders die Mütter, die sich oftmals durch ihre Tochter widerspiegeln wollen und vergessen, dass ihr Kind eine eigene Persönlichkeit hat und für etwas geradestehen muss, was es eigentlich gar nicht verantworten kann.
Das Jugendamt in Zusammenarbeit mit der wahren Geistlichkeit, welche sich erst noch herauskristallisieren wird,** ist auch weltweit beauftragt, bei eindeutiger Verletzung und Missachtung** der Aufsichtspflicht die Kinder zu einer Adoption freizugeben, denn es wird für diese betroffenen Kinder richtige Eltern geben, die auch für jedes einzelne Kind gedacht sein werden.
Geschwister müssen jedoch immer zusammenbleiben; diesen Grundsatz muss das Jugendamt übernehmen.
Zurück zu den Apotheken mit den ungeahnten Möglichkeiten, meine lieben Mitmenschen, kommt nun auf einige Weiber der Knüppel Ihrer Kaiserin zu und zwar wie folgt:
Sollte ein erkranktes Weib gewagt haben, einer schwangeren Frau in irgendeiner Form Medikamente heimlich verabreicht zu haben, damit die Schwangere das Kind verliert, es wegen einer Verunstaltung abtreiben lassen wird oder es krank gebären wird, mit diesen Weibern wird Ihre Kaiserin gesondert verfahren lassen, da solche Menschen normalerweise auf Gottes Erden und auch anderswo nichts mehr zu suchen haben und nur noch ein spezieller Verbleib möglich wäre.
Das gilt auch für Weiber, die als Mitwisser im Vorwege einer geplanten Schwangerschaft den werdenden Eltern) Medikamente verabreicht haben.
Menschen, die einen Glauben haben, müssten wissen, dass diese Art beschriebener Mensch verloren sein muss.
Der Knüppel Ihrer Kaiserin wird auf diese Art so heftig zuschlagen, dass der Schmerz bei manchen Bewegungen bleibend sein muss.
Der Knüppel wird jedoch nochmals zuschlagen, so lange, bis das Weib ihre Pfoten auf den Tisch legen wird, sodass der Knüppel auf diese Pfoten schlägt.
Solche Weiber werden eine Zeit lang gekennzeichnet sein und gegebenenfalls ihre Koffer packen müssen, um in eine andere Gegend umzusiedeln, wo sie sich eine neue Existenz aufbauen dürfen.
Informieren Sie bitte die Bevölkerung, damit diese Weiber Ihre Pfoten rechtzeitig auf den Tisch legen werden, da sie sonst zu Tode geschlagen werden könnten.
Es wäre eigentlich nur recht und billig, wenn diese Art Mensch gleichermaßen gefesselt sein würden und desgleichen so verfahren wird wie beschrieben.
So wird jedoch mit erkrankten Gynäkologen und Geburtshelfern verfahren, die sich an das Erbgut einer Frau und Mutter heranmachen wollten.
Ähnlich wird Ihre Kaiserin weltweit mit Menschen verfahren müssen, die unnatürliche Stoffe in die Nahrungskette geben oder auch die Sauerstoffkette entsprechend bewusst beeinflussen, wie es auch durch Röntgenstrahlen in Flugzeugen oder durch freigesetztes Atom geschehen kann.
Nicht umsonst ist ein ungeborenes Leben in einer Fruchtblase abgesondert geschützt, sodass eine Frau nicht vorsichtig genug sein kann, um ihr Erbgut zu schützen, auch beispielsweise durch Kontakt eines geblichenen Tampons oder durch Slip-Einlagen und viele Desinfektionsmitteln; das Handwerkzeug eines Gynäkologen nicht zu vergessen.
Ein Gynäkologe hat diese Sorgfaltspflicht im Falle einer unabwendbaren sterilen Untersuchung in jeder Hinsicht selbst zu überprüfen und darf diese Pflicht nicht an seine Arzthelferinnen abgeben, da sich viele Menschen innerlich zu weit von Recht und Unrecht entfernt haben und viele Menschen erkannt haben, dass die sichere Seite die „Schwarze“ Seite geworden ist.
Da das Spiel mit dem Leben und dem Tod aus ist, muss der Mensch nun jedes Leben annehmen, welches entstanden ist, darf aber entsprechend real auf ein Wunder hoffen.
i. A. Kaiserin
** 2018 Letztendlich entscheidet natürlich nur der Knüppel, was mit diesem und jenen Menschen geschieht, aber eine Vorgabe für den Fall der Fälle ist durch diese Regelung getroffen!